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	Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
		Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen 
		(englisch General Agreement on Tariffs 
		and Trade, GATT) wurde am 30. Oktober 1947 
		abgeschlossen, als der Plan für eine
		Internationale Handelsorganisation (ITO) nicht verwirklicht werden 
		konnte. Das Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft. 
		Das GATT von 1947 begründete keine 
		Internationale Organisation, sondern war ein gewöhnlicher
		
		völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder (Australien,
		Belgien,
		
		Brasilien,
		
		Burma, 
		Kanada,
		
		Ceylon, 
		Chile, Taiwan (Republik 
		China), 
		Kuba,
		
		Frankreich,
		Indien,
		Libanon,
		
		Luxemburg,
		
		Neuseeland,
		
		Niederlande,
		
		Norwegen,
		
		Pakistan,
		
		Südrhodesien,
		
		Südafrikanische Union,
		Syrien,
		
		Tschechoslowakei,
		
		Vereinigtes Königreich sowie
		
		USA) auch als „Vertragsparteien“ und nicht als Mitgliedsstaaten 
		bezeichnet wurden. Die
		
		Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Oktober 1951 diesem 
		Vertragssystem bei. Die Schweiz trat 1966 als Vollmitglied bei. 
		Österreich gehört dem GATT seit 19. Oktober 1951 an. 
		Alle Mitglieder der
		
		Welthandelsorganisation (WTO) sind automatisch Mitglied des GATT. 
		Sitz des GATT-Sekretariats war
		Genf, wo 
		heute die WTO angesiedelt ist. 
		Es stellt eine 
		internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Bis 1994 wurden in 
		acht Verhandlungsrunden
		Zölle und andere
		Handelshemmnisse Schritt für Schritt abgebaut. Durch das GATT ist im 
		Verlauf der Geschichte der Grundstein zur Gründung der 
		Welthandelsorganisation (WTO 1995) gelegt worden, in die es heute noch 
		eingegliedert ist. Damals gehörten dem Abkommen 123 gleichberechtigte 
		Mitgliedsländer an. Zur Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und 
		dem heutigen Übereinkommen im Rahmen der WTO wird in der Regel die 
		Jahreszahl 1947 bzw. 1994 hinzugefügt.