Die Europäische Gemeinschaft für
Kohle und Stahl, kurz offiziell EGKS, oft auch
Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband
und ein Vorläufer der
EG. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu
Kohle und
Stahl, ohne
Zoll zahlen zu müssen. Eine besondere Neuheit war die
Gründung einer Hohen Behörde, die im Bereich der
Montanindustrie, also der Kohle- und Stahlproduktion,
gemeinsame Regelungen für alle Mitgliedstaaten treffen konnte.
Die EGKS war damit die erste
supranationale Organisation überhaupt; anfangs wurde ihr
supranationaler Charakter (dt. Fassung: „überstaatlicher“
Charakter) ausdrücklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom
18. April 1951 erwähnt.
Die Gründerstaaten des EGKS-Vertrages
waren
Belgien, die
Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich,
Italien,
Luxemburg und die
Niederlande. Der EGKS-Vertrag, der für eine Dauer von 50
Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde
nicht verlängert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem EG-Vertrag, seit 2009 dem
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
zugerechnet.
Organe
Die Organe der Gemeinschaft waren:
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Hohe Behörde:
exekutive Gewalt mit neun unabhängigen Mitgliedern
(legislatives Element, ging 1967 in der
Europäischen Kommission auf), der ein Beratender
Ausschuss zur Seite stand (Interessenvertretung, 51
Mitglieder: Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und
Verbrauchsorganisatoren, heute Wirtschafts- und
Sozialausschuss)
-
Besonderer Ministerrat
(„Rat“): Ressortminister der einzelnen Länder (Vorläufer des
Rats der Europäischen Union)
-
Gemeinsame Versammlung
(„Europäisches Parlament“): 78 Mitglieder, Vorläufer des
Europäischen Parlaments, Kontrolle der Hohen Behörden
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Gerichtshof: sieben
Mitglieder mit supranationaler Rechtsprechung (judikatives
Element, Vorläufer des
Europäischen Gerichtshofes)
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Rechnungshof: 12 Mitglieder
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Flagge der EGKS von 1986 bis 2002
Gründungsmitglieder der EGKS
(nördliches Algerien als Teil des französischen
Mutterlandes)
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